


Wie funktioniert es?
Wenn Sie nicht adelig geboren wurden, können Sie nun einen alten deutschen Adelstitel durch Heirat oder Adoption erhalten.
Ihr Unternehmen kann einen traditionsreichen Adelstitel als Firmenamen verwenden, Namensnutzungen von Adelstiteln für Produkte sind ebenfalls möglich.
Seit 1919 existiert der deutsche Adel in Folge der Gesetzgebung nicht mehr. Der adelige Titel wurde abgeschafft. Er ist als Namensergänzung übernommen worden und somit weiterhin tragbar. Rechtlich gesehen ist der Adelstitel Teil des Familiennamens. Heutiges geltendes Recht erlaubt jedem, der von einer adeligen Person adoptiert oder geheiratet wurde, die Führung des adeligen Namens. Dadurch, dass der Titel Namensbestandteil wurde, wird dieser auf dem Wege einer Adoption oder Heirat weitergegeben.
Die Übertragung des Adelstitels wird von einem erfahrenen und alteingesessenen deutschen Fachanwalt und Notar in Frankfurt am Main rechtlich einwandfrei und diskret betreut und durchgeführt. Honorarzahlungen können über ein Treuhandkonto dieses deutschen Anwaltes/Notars abgewickelt werden. Die vollständige Auszahlung erfolgt somit erst nach Vertragserfüllung. Übertragungen können national und international durchgeführt werden. Deutsches Recht ist bei Personen mit deutscher Staatsangehörigkeit anzuwenden. Mein Notar ermöglicht weltweit Kontakte und organisiert alle Formalitäten. Absolute Vertraulichkeit und Diskretion ist zu 100% garantiert.
Diskretions-Garantie
Ich garantiere, dass alle persönlichen Angaben streng vertraulich behandelt und nicht an Dritte weitergegeben werden.
Übertragung des Titels
Die Übertragung eines Adelstitels ist grundsätzlich entweder durch Heirat oder Adoption möglich. Derzeit ist nur eine Adoption möglich.
Historische Abstammung des Titels
Der hier beschriebene genuine und uralte Adelstitel entstammt nachweislich deutschem Hoch- und Uradel mit seit dem 12. Jahrhundert nachweisbarer lückenloser Historie und verfügt über internationale Reputation.
Rechtliche Anerkennung und Führung des Titels
Der hier beschriebene Titel ist als regulärer Bestandteil des Namens weltweit führbar und wird von sämtlichen Institutionen anerkannt. Er ist auf Wunsch in alle Dokumente eintragbar. Der Titel kann zusätzlich zu dem vorhandenen Namen oder stattdessen geführt werden.
Weitergabe und Vererbung des Titels
Die Weitergabe des Titels an Ehepartner und Kinder ist im Rahmen des Namensrechts weitgehend möglich.
Kosten der Übertragung
Das Honorar bewegt sich im oberen sechsstelligen Bereich und wird vertraulich nach persönlichem Kennenlernen mit einem Mitglied der Familie vereinbart. Vorabgebühren werden selbstverständlich keine fällig.
Abwicklung der Übertragung
Die Übertragung wird streng vertraulich über eine Rechtsanwalts- und Notarskanzlei abgewickelt. Ihre Zahlung erfolgt absolut sicher für Sie über ein Treuhandkonto des Notars (Notar-Anderkonto) und wird erst bei Erfolg an uns weitergeleitet.
Wie geht es weiter?
Klicken Sie einfach im Menü oben auf "Kontakt" und geben Sie dann Ihre Daten ein. Ich werde Sie dann kurzfristig kontaktieren.
