


Der Titel
Es handelt sich um einen genuinen, uralten und angesehenen preußischen Grafentitel mit internationaler Reputation.
"Erblicher Reichsgraf zur Krone Preußens"
Geschichte des Titels
Der Inhaber einer unmittelbar dem Kaiser unterstehenden Grafschaft war ein Reichsgraf. Der Sitz und die Stimme im Reichstag machten ihn zu einem standesherrlichen Grafen. Im Jahre 1521 gab es im Heiligen Römischen Reich 144 Reichsgrafschaften, 1792 bereits nur noch 99. Die Gründe für diese Abnahme waren Standeserhebungen, Aussterben von Geschlechtern und Mediatisierung durch mächtigere Reichsfürsten.
Die Grafschaften waren früher besonders in den königsnahen Gebieten wie Schwaben und Franken, aber auch im Nordwesten des Reiches zu finden.
Der Graf und die Politik
Um ihre politische Interessen wirksamer durchsetzen zu können und um ihre Unabhängigkeit zu bewahren, organisierten sich die standesherrlichen Grafen in Grafenvereinen und hielten so genannte Grafentage ab. Auf Reichstagen bildeten die standesherrlichen Grafen innerhalb des Reichsfürstenrates Grafenbänke.
1792 gab es vier Reichsgrafenbänke (Geordnet nach der Anzahl intern stimmberechtigten Mitglieder):
1. (Niederrheinisch-)Westfälische Grafenbank (33)
2. Wetterauische Grafenbank (25)
3. Schwäbische Grafenbank (24)
4. Fränkische Grafenbank (17)
Ebenbürtigkeit mit der Regierung
Mit Auflösung und dem Ende des heiligen römischen Reiches deutscher Nation um 1806 fielen die meisten Grafschaften an benachbarte größere deutsche Staaten.
Die davon betroffenen, standesherrlichen Grafen behielten nach den Abmachungen des Wiener Kongresses jedoch ausdrücklich ihren Rang als Standesherren und galten damit den regierenden Häusern als vollkommen ebenbürtig.
